Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend “Kunde“ genannt) und Roth Consulting GmbH, Rudi Jähne Str. 10C, 50769 Köln (nachfolgend “Roth Consulting” genannt).

1. Leistungsgegenstand

1.1 Roth Consulting erbringt umfassende Dienstleistungen durch Partner im Bereich der Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenwerbung, im optimierten Einsatz von Google Ads, Microsoft Ads sowie im Social-Media-Marketing (inkl. Facebook Business Manager) mit dem Ziel, während der Vertragslaufzeit die Platzierung des Internetauftritts des Kunden (nachfolgend “Webseite“ genannt) in den wichtigsten zwischen den Parteien jeweils abzustimmenden Internetsuchdiensten zu verbessern, idealerweise auf eine führende Platzierung, und dem Kunden so qualifizierte Besucher auf seine Webseite zu leiten.

1.2 Roth Consulting  wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen dem jeweiligen Stand der Technik angepasst durchführen. Roth Consulting garantiert dem Kunden jedoch keine Aufnahme oder bestimmte Platzierung der Webseite bei dem jeweiligen Suchdienst. Klarstellend wird festgehalten, dass Roth Consulting  insoweit keinen konkreten Erfolg schuldet.

1.3 Roth Consulting nimmt die zur Erreichung des Ziels erforderlichen Anpassungen und Optimierung der Webseite anhand von mit dem Kunden jeweils gesondert abzustimmenden Suchbegriffen und deren Kombinationen (nachfolgend “Keywords“) vor. Zu diesem Zweck ist Roth Consulting berechtigt, auch den programmierten Quelltext der Webseite zu bearbeiten und/oder deren Design durch Platzierung von Verlinkungen und/oder Bild- und/oder Tonmaterial zu verändern oder Buchungen der Keywords im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Google und Microsoft Ads bzw. Facebook Business Manager vorzunehmen beziehungsweise ein etwaiges bestehendes Kundenkonto des Kunden bei Google und Microsoft Ads sowie Facebook Business Managerin dessen Namen und Auftrag zu verwalten.

1.4 Roth Consulting berät den Kunden darüber hinaus hinsichtlich der inhaltlichen und technischen Gestaltung der Webseite sowie weiterer Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Google und Microsoft Ads sowie Facebook Business Manager, um das Ziel der Verbesserung der Auffindbarkeit und Platzierung der Webseite zu erreichen.

1.5 Roth Consulting meldet die bearbeitete Webseite manuell bei mit dem Kunden gemeinsam abgestimmten Internetsuchdiensten an.

1.6 Roth Consulting ist berechtigt Dritte mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote von Roth Consulting sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Lieferungen, Leistungen und Angebote durch Roth Consulting erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2.3 Der Vertrag zwischen den Parteien kommt nur zustande, wenn der Kunde das von Roth Consulting übersandte schriftliche Angebot unterzeichnet zurücksendet. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.4 Roth Consulting ist berechtigt, einzelne Aufträge des Kunden im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses abzulehnen, insbesondere dann, wenn der Auftrag aus Sicht von Roth Consulting rassistische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder sexistische Inhalte aufweist oder die Ausführung des Auftrages durch Roth Consulting gegen die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Werte Dritter verstoßen würde.

3. Funktionsfähigkeit und Mängelanzeige

3.1 Roth Consulting übernimmt keine Gewähr dafür, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerke oder Serverdienstleistungen stets ohne Unterbrechungen und fehlerfrei erfolgen bzw. ausreichend vorhanden sind. Entsprechendes gilt für Google und Microsoft Ads sowie den Facebook Business Manager.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige auftretende Mängel Roth Consulting unter Angabe der zur Aufklärung dienlichen Informationen unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.

4. Gewährleistung

4.1 Mängel im Sinne dieser AGB sind ausschließlich reproduzierbare Fehler und/oder Fehlfunktionen, die durch mangelhafte Leistungen von Roth Consulting verursacht werden oder von Roth Consulting zu verantworten sind. Hiervon sind somit Funktionalitätsbeeinträchtigungen, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten wie Computerviren und ähnlichem verursacht werden, nicht erfasst. Gleichfalls gelten nicht als Mängel im Sinne dieses Vertrages Überschreitungen des etwaig abgestimmten Budgets für Kosten durch Google und Microsoft Ads sowie den Facebook Business Manager oder unzutreffend eingerichtete Landeseiten im Internetangebot des Kunden.

4.2 Roth Consulting ist berechtigt, mangelhaft erbrachten Leistungen nachzubessern. Diese Nachbesserung kann durch Neuanmeldung der Webseite, durch wiederholte Überprüfung und Analyse der Ergebnisse oder durch Überarbeitung der Online-Marketingstrategie erfolgen.

4.3 Soweit die Nachbesserung innerhalb einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist dreimal fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Zurückbehaltungsrechte

5.1 Der Kunde zahlt an Roth Consulting den im jeweiligen Angebot aufgeführten Preis. Dieser Preis versteht sich als Nettopreis, es sei denn, es ist ausdrücklich anderes geregelt.

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung, der abrechnungsfähigen Teilleistung oder etwaig vereinbarten zeitlichen Intervallen. Die Vergütungen sind mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich anderes.

5.3 Etwaige anfallende Kosten Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden vom Kunden getragen, soweit tRoth Consulting diese zuvor mit dem Kunden abgestimmt hat.

5.4 Entsprechendes gilt für etwaig anfallende Reisekosten von Roth Consulting im Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

5.5 Bei Beauftragung fortlaufender Optimierungsarbeiten zum monatlichen Festpreis (“2. Arbeitsschritt“ des Ads-Optimierungsangebotes) gilt Folgendes:

5.5.1 Die fortlaufende Optimierung beginnt im unmittelbaren Anschluss an die einmalige Optimierungsphase des “1. Arbeitsschritts“. Zeiten nach dem Ende des “1. Arbeitsschritts“ bis zum nächsten Monatsersten, werden anteilig (Monatsgebühr für die fortlaufende Optimierung des “2. Arbeitsschritts“, geteilt durch 30, mal Restkalendertage) abgerechnet und sind gegen Rechnungsstellung gesondert zu zahlen. Ab Beginn des ersten vollen Monats gilt dann der folgende Zahlungs-, Abrechnungs- und Verfahrensmodus:

5.5.2 Die vereinbarte Monatsgebühr ist jeweils zum 15. des laufenden Monats zu entrichten. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Gebühr auf dem Konto von Roth Consulting. Abweichend von Ziffer 5.2 entsteht der Anspruch auf Rechnungserteilung hier erst zum Ende des laufenden Monats. Rechnung folgt also nach.

Beispiel: Der sechswöchige Optimierungszeitraum der einmaligen Optimierung (“1. Arbeitsschritt“) endet am 23.06. Die fortlaufende Optimierung beginnt am darauf folgenden Tag. Die Abrechnung der folgenden sieben Tage des Monats Juni erfolgt gegen gesonderte Rechnung. Die feste Optimierungsgebühr für den Monat Juli ist unabhängig davon zum 15. Juli zu zahlen. Rechnungsstellung für den Monat Juli folgt nach Ende Juli. Die Fälligkeit der monatlichen Fixgebühren hängt also nicht von einer zuvor erteilten Rechnung ab.

5.5.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wegen nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilter Rechnung besteht nicht. § 286 Abs.3 BGB bleibt unberührt.

5.5.4 Gerät der Kunde mit einer fälligen Monatsgebühr oder mit einem Teil einer solchen Gebühr in Zahlungsrückstand, ist Roth Consulting berechtigt die weiteren Optimierungsarbeiten solange einzustellen, wie der Zahlungsrückstand andauert. Dies gilt nicht bei unverhältnismäßig geringen Rückständen.

Das Recht zur Zurückbehaltung aus anderen Gründen bleibt unberührt. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der vereinbarten Monatsgebühren bleibt von der Einstellung der Arbeiten nach 5.1 unberührt und besteht bis zur wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses unverändert fort.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

6.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich anderes. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwölf Wochen zum Ende eines jeden Monats von jeder Seite aus jederzeit gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

6.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für Roth Consulting dann vor, wenn der Kunde wiederholt und trotz Hinweis durch Roth Consulting gegen seine nach diesen AGB bestehenden Verpflichtungen verstößt, insbesondere, wenn ein Dritter die Ansprüche gem. nachfolgender Ziffer 7 dieser AGB geltend macht.

6.3 Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch Roth Consulting liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde bei fortlaufenden Google-, Microsoft-Ads- bzw. Facebook-Business-Manager-Kampagnen gemäß Ziffer 5.5 mit mehr als einer Monatsgebühr in Zahlungsrückstand gerät.

7. Rechte Dritter und Freistellung

7.1 Roth Consulting haftet nicht für die bei den Suchdiensten und/oder Google bzw. Microsoft Ads/Facebook Business Manager im Auftrag von Kunden angemeldeten Inhalte oder die Webseite, insbesondere wenn diese gegen Rechte Dritter verstoßen. Klarstellend wird festgehalten, dass alleine der Kunde dafür Sorge trägt, dass durch die Keywords und Inhalte der Webseite Rechte Dritter nicht verletzt werden. Roth Consulting haftet somit nicht für etwaige Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte und/oder urheber- oder wettbewerbsrechtlicher Ansprüche Dritter gegen den Kunden.

7.2 Sofern und soweit ein Dritter Ansprüche gegen Roth Consulting hinsichtlich der vom Kunden überlassenen Informationen oder vorgenannter Rechte geltend macht, stellt der Kunde Roth Consulting auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Roth Consulting bleiben hiervon unberührt.

8. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

Roth Consulting stehen alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von Roth Consulting im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erstellten Internetseiten und Inhalten zu, es sei denn, die Parteien regeln ausdrücklich anderes.

9. Mitwirkung

9.1 Der Kunde wird Roth Consulting sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen und/oder angeforderten Informationen zur Verfügung stellen. Hierzu richtet der Kunde Roth Consulting einen Zugriff auf einen Web-Account bzw. Serverzugang (FTP-Zugriff) ein und ermöglicht Roth Consulting den Datenbestand festzustellen, zu protokollieren und zu bearbeiten, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Anderenfalls trägt der Kunde die Kosten einer erforderlichen Drittbeauftragung zum Beispiel durch einen Provider oder Internetagenturen.

9.2 Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist Roth Consulting von ihrer Leistungspflicht befreit.

9.3 Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, Roth Consulting unverzüglich über Statusveränderungen in seinem Unternehmen zu informieren, die für das vorliegende Vertragsverhältnis von Bedeutung sein können.

10. Haftung

10.1 Roth Consulting haftet

  • uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
  • für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Roth Consulting nicht vorsätzlich gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Roth Consulting für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Roth Consulting haftet in diesen Fällen jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

10.2 Eine weitergehende Haftung von Roth Consulting ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt Leistung sowie für Ansprüche, die auf einer Leistungsverzögerung oder Unmöglichkeit aufgrund höherer Gewalt beruhen. Soweit die Haftung von Roth Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Roth Consulting.

10.3 Eine Haftung von Roth Consulting ist auch dann ausgeschlossen, wenn Roth Consulting die vertragliche Verpflichtung aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Leistung eines Zulieferers oder Dienstanbieters nicht erfüllen kann.

11. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber Roth Consulting Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.

12. Geheimhaltung vertraulicher Informationen

12.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit erlangten, vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten und diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder über die zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen hinausgehend zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchdienste, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.

12.2 Unter vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB gelten alle mitgeteilten Informationen sowie ausgehändigten Daten, Unterlagen und Materialien, die im Rahmen des Vertrages direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt und als vertraulich bezeichnet werden.

12.3 Die Vertragsparteien werden ihren Mitarbeitern und Angestellten Informationen nur in dem Rahmen zur Verfügung stellen wie es für die Ausführung der Tätigkeiten notwendig ist, und dafür Sorge tragen, dass auch die notwendigerweise informierten Personen nach den Bedingungen dieser AGB zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

13. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden an einen Dritten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Roth Consulting zulässig.

14. Aufrechnung

Die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Roth Consulting ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ausschließlich der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

15.2 Roth Consulting behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Roth Consulting wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

15.3 Erfüllungsort ist der Firmensitz von Roth Consulting.

15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz von Roth Consulting.

15.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrechts (CISG).